Antidiskriminierungsstelle des Landes
Wichtig ist außerdem:
Nicht jede Behinderung ist auf den ersten Blick erkennbar.
Unter „Behinderung“ fallen Beeinträchtigungen, die länger als sechs Monate andauern – zum Beispiel:
- Schwierigkeiten beim Sehen oder Hören,
- Lernschwierigkeiten,
- Eingeschränkte Mobilität,
- psychische Erkrankungen oder
- chronische Krankheiten.