Antidiskriminierungsstelle des Landes

von Katharina Jaeger
11. März 2025

Wichtig ist außerdem:
Nicht jede Behinderung ist auf den ersten Blick erkennbar.
Unter „Behinderung“ fallen Beeinträchtigungen, die länger als sechs Monate andauern – zum Beispiel:

  • Schwierigkeiten beim Sehen oder Hören,
  • Lernschwierigkeiten,
  • Eingeschränkte Mobilität,
  • psychische Erkrankungen oder
  • chronische Krankheiten.